Berlin: (hib/HAU) Die Ausbildungs- und
Ausstattungshilfe im Sicherheitsbereich anderer Staaten erfolgt mit
dem Ziel, Demokratisierungsprozesse bei den
Sicherheitsbehörden in den Empfängerländern zu
fördern und sie mit der Arbeitsweise einer rechtstaatlichen
Grundsätzen verpflichteten Polizei vertraut zu machen. Das
schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (
16/7699) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen (
16/7625). Die Ausbildungshilfe beinhalte unter
anderen die Vermittlung von deutschem polizeilichem Know-how, sowie
Kenntnissen über Mittel und Methoden moderner
Ermittlungsarbeit, heißt es weiter. Ziel der
Ausstattungshilfe sei es, die polizeiliche Tätigkeit
strukturell, organisatorisch und materiell deutlich zu verbessern.
Dabei werde darauf geachtet, dass die zu liefernde technische
Ausrüstung unmittelbar den zu fördernden Dienststellen
zugute komme und eine Zweckentfremdung ausgeschlossen sei, so die
Regierung. Von der Lieferung ausgeschlossen seien daher Waffen und
Munition, sowie Maschinen zu deren Herstellung, genauso wie
nachrichtendienstliches Gerät. Sowohl bei Ausstattungshilfen
wie auch bei Ausbildungshilfen gelte der Grundsatz, dass nur solche
Maßnahmen und Projekte förderwürdig sind, die
Nachhaltigkeit gewährleisten.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Claudia Heine,
Sandra Ketterer, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Johanna
Metz, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Annette Sach,
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