Berlin: (hib/BOB) Die Bundesregierung
hält die vom Parlament beschlossene besondere Zuwendung
für Haftopfer nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz
für einen "sachgereichten Weg", um das Ziel, die
Würdigung von Menschen, die sich gegen die SED-Diktatur
gewehrt haben, zu erreichen. Dies teilt sie in ihrer Antwort (
16/7915) auf eine Kleine Anfrage der
Linksfraktion (
16/7721) mit. Das Gesetz anzuwenden sei Sache
der Länder. Zuständig seien, je nach Bundesland,
"zahlreiche Behörden verschiedener Verwaltungsebenen".
Einzelheiten, wie das Gesetz angewandt werde, seien der Regierung
nicht bekannt. Die Behörden der Länder seien nach
Auffassung der Bundesregierung bemüht, den ehemals politisch
Verfolgten ohne bürokratischen Aufwand zu helfen und die hohe
Zahl innerhalb kürzester Zeit eingegangener Anträge "mit
der gebotenen Schnelligkeit und Sorgfalt zu bearbeiten und zu
bescheiden". Den Vorschlag des Bundesrates, eine
Bund-Länder-Expertengruppe einzusetzen, hält die
Regierung für nicht erforderlich. Die Regierung sei darauf
bedacht, das System der Rehabilitierung und Entschädigung von
SED-Unrecht "laufend" zu überprüfen und gegebenenfalls
Lücken zu schließen.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Claudia Heine,
Sandra Ketterer, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Johanna
Metz, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Annette Sach,
Bernadette Schweda, Alexander Weinlein, Siegfried F. Wolf