Berlin: (hib/MAP) Im Zusammenhang mit dem so genannten Partikelfilterskandal hat die Bundesregierung in der Antwort ( 16/7937) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/7578) mitgeteilt, dass die Untersuchung der Partikelminderungssysteme nach den Prüfvorschriften von Anlage XXVI zur Straßenverkehrszulassungsordnung an den Forschungsnehmer vergeben worden sei. Die Untersuchung sei allerdings nicht nach den maßgeblichen Prüfvorschriften durchgeführt worden, so die Bundesregierung. Die Liberalen erkundigten sich auch nach der Verbindlichkeit der "Gemeinsamen Erklärung" des Gesamtverbandes Autoteile-Handel e.V. und des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe, die fehlerhaften Partikelfilter auszutauschen. Diese sei als Kulanzlösung zu verstehen, heißt es in der Antwort, die die rechtlichen Beziehungen der Beteiligten untereinander sowie Rechtsansprüche der betroffenen Autofahrer unberührt lässt. Die Kleine Anfrage der FDP hatte sich auf eine vorherige Anfrage der Fraktion ( 16/6675) bezogen. 40.000 Kraftfahrzeuge sind nach Darstellung der Liberalen mit Filtern nachgerüstet wurden, die keine oder nur eine minimale Verminderung des Schadstoffausstoßes bewirken.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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(ab 01.04.2008 )
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