Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung will das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch sowie andere Vorschriften ändern. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf ( 16/8100) vorgelegt. Im Zuge der verschiedenen Geschehen seit November 2005 in Zusammenhang mit überlagertem Fleisch sei deutlich geworden, dass vielfach nicht sichere Lebensmittel, nach dem sie von einem Abnehmer zurückgewiesen worden sind, so lange weiter angeboten würden, bis sie einen weniger sorgsamen Abnehmer finden würden, heißt es zur Begründung. Hier bestehe zum Schutz des Verbrauchers Handlungsbedarf. Deshalb sollen Lebensmittelunternehmer, die Grund zu der Annahme haben, dass ein für sie bestimmtes Lebensmittel nicht sicher ist, verpflichtet werden, die zuständigen Behörden zu informieren. Auch für Futtermittel soll eine entsprechende Meldeverpflichtung geschaffen werden. Darüber hinaus sollen die Straf- und Bußgeldvorschriften insbesondere ein geändertes Gemeinschaftsrecht angepasst werden. Der Bundesrat macht in seiner Stellungnahme insgesamt zehn Änderungsvorschläge, die von der Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung teilweise abgelehnt werden.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Claudia Heine,
Sandra Ketterer, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Johanna
Metz, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Annette Sach,
Bernadette Schweda, Alexander Weinlein, Siegfried F. Wolf