Bundesgesetze hätten Bau der
Waldschlösschenbrücke nicht verhindert
Ausschuss für Kultur und Medien -
21.02.2008
Berlin: (hib/SKE) Vertreter aller
Fraktionen zeigten sich während der Sitzung des Ausschusses
für Kultur und Medien am Mittwochnachmittag ratlos
darüber, wie ein Streit über ein Kulturerbe wie das
Dresdener Elbtal künftig vermieden werden kann. Zuvor hatten
Mitarbeiter der Bundesregierung betont, dass deutsche Gesetze den
Bau der Waldschlösschen-Brücke in Dresden nicht
verhindern können, weil das UNESCO-Übereinkommen zum
Schutz des Natur- und Kulturerbes der Welt für rechtlichen
Druck zu vage formuliert ist. Schon 1976 sei die damalige Regierung
zu dem Schluss gekommen, ein Bundesgesetz sei nicht notwendig, weil
keine konkreten Vorgaben zur Umsetzung des Abkommens gemacht
wurden. Abgeordnete aller Fraktionen fragten wiederholt, wie die
rechtliche Bindung des Übereinkommens derzeit ist und ob etwa
ein Vertragsgesetz die Bindung erhöhen könnte. Die FDP
wollte wissen, ob der Bund ein Recht habe, eine
Ausführungsbestimmung zu erlassen, weil sich die Länder
bisher nicht auf etwas Derartiges geeinigt hätten. Die SPD
erkundigte sich nach der Möglichkeit eines
Zustimmungsgesetzes. Von Seiten der Bundesregierung hieß es,
dass die Regelung der UNESCO einen reinen Appellcharakter habe, der
es den Mitgliedstaaten überlasse, wie sie den Schutz von Natur
und Kultur erreichten. Die Linke und Bündnis 90/Die
Grünen zeigten sich ratlos, was sie als Parlamentarier zum
Schutz von Weltkulturerbestätten wie dem Elbtal beitragen
können. CDU/CSU plädierten dagegen dafür, daran zu
arbeiten, das UNESCO-Abkommen entsprechend zu ändern.
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