Berlin: (hib/VOM) Der Finanzausschuss will
am Mittwoch, dem 5. März, in einer öffentlichen
Anhörung 56 Sachverständige zur geplanten
Erbschaftsteuerreform befragen. Neben dem Gesetzentwurf der
Bundesregierung zur Reform des Erbschaftsteuer- und
Bewertungsrechts (
16/7918) liegen dem Ausschuss ein Gesetzentwurf
der FDP (
16/2087) sowie Anträge der FDP (
16/7765), der Linksfraktion (
16/3348) sowie von Bündnis 90/Die
Grünen (
16/8185) vor. Im ersten Teil der Anhörung
soll es um die Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts
zur Neuregelung des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts gehen,
wobei die Verordnungsentwürfe des Bundesfinanzministeriums mit
einbezogen werden sollen. Im zweiten Teil stehen die so genannte
Verschonungsregelung (Paragraf 13a des Regierungsentwurfs) sowie
die Zuordnung zum begünstigten Vermögen (Paragrafen 13b
und 13c) im Mittelpunkt. Im dritten Teil geht es schließlich
um den Tarifverlauf, um die Freibeträge und um sonstige
Maßnahmen der Neuregelung einschließlich der Frage
einer möglichen Doppelbelastung durch Erbschaft- und
Einkommensteuer. Die Anhörung beginnt um 10 Uhr im
Sitzungssaal 3 S 001 der SPD-Fraktion im Reichstagsgebäude.
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Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
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