Berlin: (hib/VOM) Zurzeit sind 13
Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland
anhängig. Dies berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort
(
16/8086) auf eine Kleine Anfrage der
FDP-Fraktion (
16/7878). Vertragsverletzungsverfahren dienten
vor allem dazu, die einheitliche Anwendung des EU-Rechts in allen
Mitgliedstaaten durchzusetzen. Brüssel müsse
sicherstellen, dass die Mitgliedstaaten ihren vertraglichen und
sonstigen Pflichten nachkommen und vor allem keine
Rechtsvorschriften oder Regelungen einführen oder beibehalten,
die dem EU-Recht entgegenlaufen. Die von
Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland betroffenen Gesetze
sind nach Regierungsangaben das Bundesnaturschutzgesetz, das Gesetz
zur Regelung des Rechts des Naturschutzes und der
Landschaftspflege, das Tabaksteuergesetz, das
Transparenzrichtliniengesetz, das Telekommunikationsgesetz,
Datenschutzgesetze der Länder, Rechtsakte zur
Abfallbewirtschaftung der Länder, das
Geldwäschebekämpfungsgesetz, Umsatzsteuerrichtlinien, das
Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (in zwei Fällen), das
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung sowie
verschiedene Ländergesetze, das Bürgerliche Gesetzbuch,
das Wasserhaushaltsgesetz und Gesetze der Länder dazu. Wie es
in der Antwort heißt, haben Vertragsverletzungsverfahren eine
sehr unterschiedliche Länge mit Gesamtdauern von wenigen
Wochen bis zu zehn Jahren und mehr in Einzelfällen. Die
Regierung bemüht sich nach eigenen Angaben "mit zunehmenden
Erfolg", die Zahl von Vertragsverletzungsverfahren möglichst
gering zu halten. Ein besonderes Defizit Deutschlands bei der
Schaffung eines freien und unverfälschten Wettbewerbs
könne aus der Handhabung dieses Instrumentariums durch die
EU-Kommission nicht abgeleitet werden, heißt es weiter.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
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