Berlin: (hib/BOB) Künftig sind zur Verhütung von Folter und anderen grausamen, unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlungen von Menschen national unabhängige Gremien einzurichten. Sie müssten Besuchs- und Empfehlungsrechte erhalten, schreibt die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf ( 16/8249), mit dem ein UN-Abkommen von Ende 2002 in deutsches Recht umgesetzt werden soll. Zu diesem Zweck sei vorgesehen, einen internationalen Vorbeugemechanismus in Form eines Unterausschusses des Antifolterausschusses der Vereinten Nationen einzurichten. Vorgesehen ist des Weiteren die Einrichtung einer Bundesstelle zur Verhütung von Folter sowie einer Länderkommission. Der Bundesrat hat keine Einwendungen gegen das Vorhaben.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
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Sandra Ketterer, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Johanna
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