Anhörung soll Perspektiven der Stammzellforschung
klären
Ausschuss für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung - 28.02.2008
Berlin: (hib/SKE) Der Ausschuss für
Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung veranstaltet
am Montag, den 3. März, eine öffentliche Anhörung
zur Änderung des Stammzellgesetzes. Die Mitglieder wollen
unter anderem klären, ob neuere Forschungsergebnisse die
Forschung an und mit embryonalen Stammzellen verzichtbar machen und
ob die nach dem derzeit gültigen Stichtag, dem 1. Januar 2002,
entwickelten Stammzelllinien stabiler sind als ältere.
Außerdem sollen die zwölf Sachverständigen
bewerten, in welchem Umfang derzeit in Deutschland embryonale
Stammzellforschung betrieben werden kann, und ob neuere
Forschungsziele wie die Toxizitätsprüfung von
Medikamenten der Intention des Stammzellgesetzes hinsichtlich der
Hochrangigkeit des Forschungszieles gegenüber dem
Embryonenschutz entsprechen. Als Experten sind unter anderem Jochen
Taupitz, Geschäftsführender Direktor des Instituts
für Medizin- und Gesundheitsrecht sowie Bioethik der
Universität Mannheim, Otmar Wiestler, Vorstandsvorsitzender
des Deutschen Krebsforschungszentrums Heidelberg, und Konrad
Hilpert, Professor für Moraltheologie der
Ludwig-Maximilian-Universität München, eingeladen. Die
Anhörung findet von 11 bis 16 Uhr im Anhörungssaal des
Marie-Elisabeth-Lüders-Haus statt. Reporter, Fotografen und
Kamerateams sollten sich beim Pressereferat des Bundestages (Fax
030/227-36192) anmelden.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Claudia Heine,
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Metz, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Annette Sach,
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