Berlin: (hib/BOB) Die Linksfraktion will
mit einem Gesetzentwurf (
16/8449) das VW-Gesetz ändern. Die
Vorschriften zu Stimmrecht und Stimmrechtsbeschränkung sollen
ganz entfallen, ebenso die Passage, dass niemand in der
Hauptversammlung das Stimmrecht für mehr als ein Fünftel
des Grundkapitals ausüben darf. Neu einfügen möchte
die Fraktion die Passage, dass die Bundesrepublik Deutschland und
das Land Niedersachsen bis zu drei statt bisher zwei
Aufsichtsratsmitglieder entsenden dürfen, solange ihnen Aktien
der Gesellschaft gehören. Die Entsendung der zulässigen
Höchstzahl soll nach Ansicht der Linken erfolgen, wenn die
Anteile der Bundesrepublik und Niedersachsens insgesamt ein
Fünftel der Stammaktien ausmachen. Zur Begründung
verweist die Fraktion auf eine Entscheidung des Europäischen
Gerichtshofes vom Oktober vorigen Jahres, einzelne Vorschriften des
VW-Gesetzes, die der Begrenzung wirtschaftlicher Macht dienten,
stünden im Widerspruch zum Recht der Europäischen Union.
Nach Ansicht des Gerichts ist es nicht zulässig, dass das
VW-Gesetz die Stimmrechtsbegrenzung für
Großaktionäre und das Recht der öffentlichen Hand,
vier Mitglieder in den Aufsichtsrat zu delegieren, vorsieht. Aus
Sicht der Linksfraktion greift diese Entscheidung in die
Eigentumsordnung Deutschlands ein. Nach den europäischen
Vorschriften sei es den Mitgliedstaaten vorbehalten, auch
öffentliche Unternehmensformen einzuführen. Durch den
vorliegenden Gesetzentwurf solle das VW-Gesetz so geändert
werden, dass es möglichst viel von seinen Besonderheiten
bewahrt, ohne im Widerspruch zum Urteil des Europäischen
Gerichtshofes zu stehen.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
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