Berlin: (hib/MIK) Die Verwaltung des
Deutschen Bundestages soll der Charta der Vielfalt beitreten. Dies
fordern die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD in einem Antrag (
16/8502). Die Charta der Vielfalt ist eine
Unternehmensinitiative zur Förderung von Vielfalt in
Unternehmen, so die Fraktionen. Unabhängig von Geschlecht,
Nationalität, ethischer Herkunft, Religion oder
Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung und
Identität sollen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in
einem Umfeld arbeiten können, dass frei von Vorurteilen ist.
Unschiedliche Fähigkeiten und Talente würden den
Unternehmen und Verwaltungen Chancen eröffnen für
Innovation und kreative Lösungen. Vielfalt sei ein
wirtschaftlicher Erfolgsfaktor, heißt es weiter. Im Rahmen
der Charta solle eine Unternehmenskultur gepflegt werden, die von
gegenseitigem Respekt und Wertschätzung jedes Einzelnen
geprägt sei und die sicherstelle, dass die Personalprozesse
den vielfältigen Fähigkeiten und Talenten aller
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerecht würden.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Claudia Heine,
Sandra Ketterer, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Johanna
Metz, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Annette Sach,
Bernadette Schweda, Alexander Weinlein, Siegfried F. Wolf