Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung
stellt im Jahr 2008 rund 750 Millionen Euro für
integrationsfördernde Maßnahmen im Rahmen der
Selbstverpflichtung des Nationalen Integrationsplans zur
Verfügung. Das geht aus der Antwort (
16/8280) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen (
16/7944) hervor. Dieser Betrag, so heißt
es weiter, sei auch in den Folgejahren geplant und setze sich aus
verschiedenen Programmen und Einzelplänen zusammen.
Darüber hinaus werde der Bund auch weitere, bei der Erstellung
des Nationalen Integrationsplans noch nicht bekannte
Maßnahmen finanzieren, die unmittelbar oder mittelbar
integrationsfördernd wirken. So entstünden durch den
Gesetzentwurf zur Verbesserung der Ausbildungschancen
förderungsbedürftiger junger Menschen Ausgaben von 660
Millionen Euro bis zum Jahr 2012, davon 30 Millionen in 2008.
Dadurch würden insbesondere Jugendliche mit
Migrationshintergrund gefördert, da diese
überproportional zur Zielgruppe der Fördermaßnahme
gehörten. Als größten Einzelposten bei den
Haushaltsmitteln für unmittelbar integrationsfördernde
Maßnahmen 2008 führt die Bundesregierung die 154,8
Millionen Euro für die Verbesserung der Integrationskurse an.
Weitere 28,68 Millionen Euro seien für die Aufstockung der
Mittel des Jobstarter-Programms des Europäischen Sozialfonds
und für die Koordinierungsstelle Ausbildung in
ausländischen Unternehmen geplant.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Claudia Heine,
Sandra Ketterer, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Johanna
Metz, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Annette Sach,
Bernadette Schweda, Alexander Weinlein, Siegfried F. Wolf