Berlin: (hib/MPI) Aus Sicht der
Bundesregierung beginnt die Flexibilisierung des Vertragsarztrechts
"langsam zu greifen". Gleichwohl lägen bislang nur wenige
konkrete Daten zur Umsetzung des zum 1. Januar 2007 in Kraft
getretenen Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes vor, schreibt
die Regierung in ihrer Antwort (
16/8599) auf eine Kleine Anfrage der
Linksfraktion (
16/8291). Dazu zählten unter anderem die
Fragen nach der Einrichtung von Zweigpraxen. Das
Vertragsarztrechtsänderungsgesetz hat unter anderem zum Ziel,
drohende oder bestehende ärztliche Unterversorgung zu
verhindern oder zu beseitigen. Weiter heißt es, einem
Vertragsarzt sei es möglich, selbst zu entscheiden, wie viele
Ärzte er anstellt, wenn er dem Zulassungsausschuss nachweist,
dass die persönliche Leitung der Praxis gewährleistet
ist. Grundsätzlich werde eine persönliche Leitung des
Vertragsarztes dann vermutet, wenn er nicht mehr als drei
vollzeitbeschäftigte Ärzte angestellt hat. Darüber
hinaus schreibt die Regierung, dass mittlerweile in 29 von 395
Planungsbereichen für einzelne Facharztgruppen vom jeweiligen
Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen ein Beschluss
gefasst worden sei, dass eine ärztliche Unterversorgung droht
oder vorliegt. Dies betreffe die Planungsbereiche in den
Kassenärztlichen Vereinigungen Brandenburg (zehn),
Niedersachsen (1), Sachsen (8), Sachsen-Anhalt (4) und
Thüringen (6). Bisher hätten acht Vertragsärzte von
der dadurch entstandenen Möglichkeit Gebrauch gemacht,
über das 68. Lebensjahr hinaus vertragsärztlich
tätig zu sein.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
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