Berlin: (hib/MPI) Die Bundesregierung
erwartet aufgrund der Übernahme von rund 18.000 kommunalen
Beschäftigten durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) im
Zuge der Neuorganisation der Jobcenter zunächst keine
Zusatzkosten für den Bund. Die Kosten für die derzeit in
den Arbeitsgemeinschaften tätigen Mitarbeiter der Kommunen
würden, soweit sie Aufgaben der BA wahrnehmen, "bereits nach
geltendem Recht vom Bund im Rahmen der Erstattung der
Verwaltungskosten der Kommunen" getragen, schreibt die
Bundesregierung in ihrer Antwort (
16/8656) auf eine Kleine Anfrage der
FDP-Fraktion (
16/8428). Eine Übernahme dieser
Mitarbeiter würde daher zunächst keine Mehraufwendungen
für den Bund hervorrufen. Weiter heißt es, mittelfristig
seien Mehrausgaben "nicht ausgeschlossen, zum jetzigen Zeitpunkt
aber nicht bezifferbar". Andererseits seien auch Einsparungen
aufgrund von Effizienzgewinnen denkbar. Das
Bundesverfassungsgericht hatte im Dezember vergangenen Jahres die
bisherige Struktur der für Hartz IV zuständigen
Arbeitsgemeinschaften aus Arbeitsagenturen und Kommunen für
nicht mit der Verfassung vereinbar erklärt. Daraufhin haben
das Bundesarbeitsministerium und die BA ein Eckpunktepapier
für "kooperative Jobcenter" vorgelegt. Grundlage für die
künftige Zusammenarbeit von Arbeitsagenturen und Kommunen
sollen laut Antwort der Regierung Kooperationsverträge sein.
Die rund 800 Jobcenter, in denen die
Arbeitslosengeld-II-Empfänger betreut werden, blieben danach
als eigenständige Geschäftseinheiten der jeweiligen
Agentur für Arbeit erhalten.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Claudia Heine,
Sandra Ketterer, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Johanna
Metz, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Annette Sach,
Bernadette Schweda, Alexander Weinlein, Siegfried F. Wolf