Berlin: (hib/VOM) CDU/CSU, SPD, FDP, Die
Linke und Bündnis 90/Die Grünen wollen den Vorstand der
Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" von drei auf zwei
Mitglieder verkleinern. Dazu haben sie einen Entwurf zur
Änderung des Gesetzes zur Errichtung dieser Stiftung (
16/8870) vorgelegt. Mit dem Abschluss der
Auszahlung von Leistungen beschränke sich die Aufgabe dieser
so genannten Zwangsarbeiter-Stiftung vor allem auf ihre
Fördertätigkeit aus Mitteln des Fonds "Erinnerung und
Zukunft". Aus Erträgen dieses Fonds wolle die Stiftung
künftig Projekte fördern, die der
Völkerverständigung, den Interessen von Überlebenden
des NS-Regimes, dem Jugendaustausch, der sozialen Gerechtigkeit,
der Erinnerung an die Bedrohung durch totalitäre Systeme und
Gewaltherrschaft und der internationalen Zusammenarbeit auf
humanitärem Gebiet dienen. Bisher habe das Gesetz einen
dreiköpfigen Stiftungsvorstand zur Führung der laufenden
Geschäfte vorgesehen. Nun sei dieser Aufwand nicht mehr
erforderlich und der Vorstand könne auf zwei Mitglieder
verkleinert werden, heißt es zur Begründung. In
Pattsituationen bei zwei Vorstandmitgliedern solle nicht das
Kuratorium der Stiftung die Entscheidung treffen, sondern der
Vorstandsvorsitzende solle im Streitfall ein
"Letztentscheidungsrecht" zugebilligt bekommen.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Claudia Heine,
Sandra Ketterer, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Johanna
Metz, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Annette Sach,
Bernadette Schweda, Alexander Weinlein, Siegfried F. Wolf