Berlin: (hib/OYE) Bund und Länder
haben eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich mit der
künftigen steuerlichen Behandlung der wirtschaftlichen
Aktivitäten der öffentlichen Hand befasst. Darauf
verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort (
16/8710) auf eine Kleine Anfrage der
FDP-Fraktion (
16/8575). Überlegungen, diese
wirtschaftlichen Tätigkeiten der öffentlichen Hand
künftig aufgrund von Vorgaben der EU in die Umsatzbesteuerung
einzubeziehen, dürften die Besteuerungssituation in anderen
EU-Staaten nicht außer Acht lassen. Nach Auffassung der
Bundesregierung berücksichtigt das geltende Umsatzsteuergesetz
ausreichend die Vorgaben aus Brüssel. Es bleibe abzuwarten, ob
und welche anderen Vorgaben sich aus einer noch ausstehenden
Entscheidung der EU-Kommission über Beschwerden deutscher
Abwasser- und Abfallentsorgungsverbände ergeben, welche die
Grundsätze des EU-Rechts berühren. Sollten die
umsatzsteuerlichen Rahmenbedingungen für die öffentliche
Hand geändert werden müssen, würde die
Bundesregierung die obersten Finanzbehörden der Länder,
die Kommunen und die Interessenverbände einbeziehen,
heißt es in der Antwort. Dort, wo es Wettbewerb zwischen
privaten und öffentlich-rechtlichen Unternehmen gebe,
würden die betreffenden Unternehmen gleich besteuert. Ob ein
solcher Wettbewerb besteht, richte sich danach, an wen die
Leistungen erbracht werden. Insofern sieht die Regierung nach
eigener Darstellung "keine Ungleichbehandlung". Bund und
Länder prüften auch gemeinsam die Regelungen zur
steuerlichen Behandlung von Rettungsdiensten und Krankentransporten
der gemeinnützigen und öffentlich-rechtlichen
Körperschaften.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Claudia Heine,
Sandra Ketterer, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Johanna
Metz, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Annette Sach,
Bernadette Schweda, Alexander Weinlein, Siegfried F. Wolf