Berlin: (hib/HAU) Der Kinderzuschlag soll weiterentwickelt und in seiner Wirkung gesteigert werden. Das sieht ein Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes von CDU/CSU und SPD ( 16/8867) vor, der am Donnerstagnachmittag in erster Lesung im Bundestag behandelt wird. Vorgesehen ist, die Mindesteinkommensgrenzen auf einheitliche Beträge, nämlich auf 900 Euro bei Paarhaushalten und auf 600 Euro bei Alleinerziehenden, festzusetzen und damit "erheblich abzusenken". Zudem solle die so genannte Abschmelzrate für Einkommen von 70 auf 50 Prozent abgesenkt werden. Dadurch steige bei zusätzlichem Erwerbseinkommen auch das verfügbare Einkommen, was zu positiven Erwerbsanreizen führen solle, heißt es in der Begründung. Die bisherige Rate von 70 Prozent habe dazu geführt, dass trotz steigenden Bruttoeinkommens sich das verfügbare Einkommen kaum verändert habe.
Mit dem Gesetzentwurf, so die Koalitionsfraktionen, würden Familien "spürbar entlastet". Der Kreis der Berechtigten werde zudem durch die deutliche Absenkung der Mindesteinkommensgrenzen "erheblich ausgeweitet". Eltern im Niedrigeinkommensbereich würden einen spürbaren und kontinuierlichen Anstieg ihres verfügbaren Einkommens und damit einen durchgehenden Erwerbsanreiz erfahren. Erreicht werden sollen mit der Änderung zusätzlich rund 50.000 Berechtigte mit rund 120.000 Kindern.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Claudia Heine,
Sandra Ketterer, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Johanna
Metz, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Annette Sach,
Bernadette Schweda, Alexander Weinlein, Siegfried F. Wolf