Berlin: (hib/HAU) Zur Weiterentwicklung des Kinderzuschlages sollen die Mindest- sowie die Höchsteinkommensgrenzen abgeschafft werden und dadurch der Einkommenskorridor, innerhalb dessen der Zuschlag bezogen werden kann, ausgeweitet werden. Das fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag ( 16/8883), der am Donnerstagnachmittag im Bundestag in erster Lesung beraten wird. Zur Vereinfachung des Verfahrens plädieren die Abgeordneten für eine einheitliche Einkommensgrenze für Paare in Höhe von 1.000 Euro und für Alleinerziehende in Höhe von 700 Euro, die jedoch nicht als Zugangsvoraussetzung für den Kinderzuschlag, sondern als Ausgangspunkt für die Anrechnung des Elterneinkommens gelten soll. Um zu gewährleisten, dass der Kinderzuschlag zusammen mit dem Kindergeld das Existenzminimum des Kindes deckt, solle der derzeitig maximale Zuschlag um 10 Euro auf 150 Euro erhöht werden, wird außerdem gefordert.
Die Fraktion spricht sich zudem für eine Regelung aus, wonach Familienkassen verpflichtet werden, eine "Günstigerprüfung" durchzuführen und so bei Fällen, in denen die Einkommensgrenzen unterschritten werden die Antragsteller gegebenenfalls auf den Anspruch auf eine höhere SGB II-Leistung hinzuweisen. In diesen Fällen müssten Antragsteller ein Wahlrecht haben, ob sie die SGB II-Leistung oder den Kinderzuschlag beziehen wollen, fordern die Grünen.
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