Berlin: (hib/BES) Bei der so genannten
Listung von terrorverdächtigen Personen kommt es nach Ansicht
der FDP zu substanziellen rechtsstaatlichen Defiziten, die behoben
werden sollten. Dies verlangt die Fraktion in einem Antrag (
16/8903). Diese Praxis in der
Terrorbekämpfung dürfe nicht dazu führen, "dass
durch staatliche Eingriffe rechtsstaatliche Grundsätze und die
Achtung der Menschenrechte ausgehebelt oder gar aufgegeben werden",
heißt es zur Begründung. Es habe sich gezeigt, dass auch
unschuldige Bürger Opfer staatlicher Sanktionen geworden
seien. Das "Listungsverfahren" wird auf der EU- und VN-Ebene
praktiziert und ist Teil einer internationalen Strategie zur
Terrorismusbekämpfung. Es richtet sich gegen einzelne
terrorverdächtige Personen, Gruppen und Organisationen. Zu den
Sanktionsmaßnahmen gehören das Einfrieren von Konten,
der Zugriff auf wirtschaftliche Ressourcen,
Reisebeschränkungen und die Verweigerung bestimmter
staatlicher Dienstleistungen. Die FDP setzt sich für eine
Verfeinerung des Listungsverfahrens ein und fordert in ihrem Antrag
die Bundesregierung auf, dafür ihren Einfluss auf
internationaler Ebene - im VN-Sicherheitsrat, im Sanktionsausschuss
der Vereinten Nationen und im Europarat - geltend zu machen. Die
Listung solle so verfeinert werden, dass "verfahrensbezogene und
materiellrechtliche Standards des effektiven Rechtschutzes der
Betroffenen im Rahmen eines rechtsstaatlichen Verfahrens garantiert
werden". Auf VN-Ebene solle ein unabhängiges und
unparteiisches Gremium über die Rechtmäßigkeit der
Aufnahme in die "VN-Terrorliste" entscheiden. Dieses Gremium solle
auch Einsicht in belastendes Beweismaterial "unter Wahrung des
Datenschutzes" haben und die Befugnis erhalten, die Betroffenen von
der "Terrorliste" zu streichen. Gelistete Personen sollten
über die gegen sie erhobenen Vorwürfe "direkt sowie
umfassend" informiert werden und Gelegenheit zur Stellungnahme
haben. Bei unrechtmäßiger Listung sollen die Betroffenen
nach Ansicht der FDP entschädigt werden. Ferner verlangt die
Fraktion, dass "die Praxis der vorbehaltslosen Übernahme der
?VN-Terrorliste' ohne eigene Überprüfung seitens der EU
eingestellt wird". Die Bundesregierung solle sich außerdem im
Europarat dafür stark machen, dass das Listungsverfahren und
die Sanktionen dem Grundrechtestandard der EU entsprechen, die
Betroffenen Zugang zur Gemeinschaftsgerichtsbarkeit haben und nach
Möglichkeit vor seiner Listung angehört werden.
Schließlich fordert die Fraktion "ausreichend klare
Definitionen der Gründe für die Aufnahme auf die
Liste".
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Claudia Heine,
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Metz, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Annette Sach,
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