Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung plant in ihrem Entwurf des Jahressteuergesetzes 2009 eine Bereinigung von Vorschriften im Zusammenhang mit der Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge, die am 1. Januar 2009 eingeführt wird. Darüber hinaus solle das Investmentsteuergesetz an die Abgeltungsteuer angepasst werden, heißt es in ihrer Antwort ( 16/9012) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/8801). Diskutiert werde eine Neuformulierung im Investmentsteuerrechts, mit der die Regelung der ausschüttungsgleichen Erträge präziser an die Vorschriften des Einkommensteuergesetzes angeglichen werden soll. Dabei würden auch Einlösungs- und Veräußerungserlöse aus Risikozertifikaten in die ausschüttungsgleichen Erträge mit einbezogen. Änderungen bei der Besteuerung von Dachfonds seien nicht geplant.
Sinn der Abgeltungsteuer sei unter anderem die einheitliche Behandlung der unterschiedlichen Kapitalanlageformen, um möglichst hohe steuerliche Transparenz und eine gleichmäßige Besteuerung zu erreichen. Wenn am Markt neuartige Anlageprodukte angeboten würden, deren Zweck allein darin liege, etwaige Steuerschlupflöcher auszunutzen und eine einheitliche steuerliche Behandlung zu verhindern, werde sich die Bundesregierung auch weiterhin darum bemühen, die steuerlichen Sondervorteile solcher Gestaltungen zu verhindern, heißt es in der Antwort.
Eine Gefährdung der privaten Altersvorsorge durch die Abgeltungsteuer sieht die Bundesregierung nicht. Zwar führe die Einbeziehung der privaten Veräußerungserlöse in die Abgeltungsteuer zu einer höheren Besteuerung bei langfristigen Aktienanlagen und Investmentsparverträgen. Nicht jede langfristige Anlage diene aber der Altersvorsorge. Eine steuerliche Besserstellung sei nur für Anlageformen gerechtfertigt, die ausschließlich der privaten Altersvorsorge dienen. Dafür stünden zertifizierte Verträge (Riester-Rente) und die Basisrentenverträge (Rürup-Rente) zur Verfügung. An deren Besteuerung habe sich nichts geändert.
Außerdem würden Lebensversicherungen gefördert, die der Altersvorsorge dienen. Nach Einführung der Abgeltungsteuer würden zunächst generell 25 Prozent Kapitalertragsteuer auf die in den Auszahlungen enthaltenen Erträge erhoben. Werde jedoch nach zwölf Jahren und nach Vollendung des 60. Lebensjahres ausbezahlt, könne der Steuerpflichtige seine Steuerlast deutlich reduzieren. Dann würden die Erträge nur zur Hälfte besteuert, sodass es effektiv zu einer Steuerlast in Höhe des halben persönlichen Steuersatzes komme.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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(ab 01.04.2008 )
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