Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung teilt nicht die Einschätzung, dass es bei der Investitionszulage aufgrund des Rechtsanspruchs als direkte Steuersubvention eine "stetige Missbrauchsgefahr" gibt. Dies macht sie in ihrer Antwort ( 16/9043) auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen ( 16/8829) deutlich. Die Investitionszulage diene als Förderinstrument zum Ausgleich allgemeiner Standortnachteile in den neuen Bundesländern. Sie stehe den Unternehmen steuerfrei zur Verfügung und habe sich bewährt. Die Zulage wirke sich positiv auf die Modernität des Sachanlagevermögens, auf die Ertragslage sowie auf die Eigenkapitalausstattung der Unternehmen aus. Die Zulage könnten Unternehmen erhalten, die in Ostdeutschland in eigenen Betrieben des produzierenden Gewerbes, der produktionsnahen Dienstleistung oder des Beherbergungsgewerbes investieren. Angaben darüber, wie viel Prozent der Förderung auf das Beherbergungsgewerbe entfallen, kann die Regierung nach eigenen Angaben noch nicht machen, da die Investitionszulage dafür erst seit Januar dieses Jahres zur Verfügung steht. Die Gefahr, dass bei den Hotels Überkapazitäten geschaffen werden könnten, sieht die Regierung nicht.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Claudia Heine,
Sandra Ketterer, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Johanna
Metz, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Annette Sach,
Bernadette Schweda, Alexander Weinlein, Siegfried F. Wolf