Berlin: (hib/BOB) Die Schweizer Schwerverkehrsabgabe soll auch auf dem Gebiet der deutschen Gemeinde Büsingen erhoben werden. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 16/9041) vor. 1964 war zwischen Deutschland und der Schweiz vereinbart worden, dass die Gemeinde dem Schweizer Zollgebiet angeschlossen wird. Anfang Dezember 2004 hatten die beiden Regierungen ein Abkommen geschlossen, dass die seit Anfang 2001 geltende schweizerische Abgabe auch in Büsingen erhoben werden darf. Gleichzeitig soll das Abkommen regeln, dass ein Teil der von der Schweiz für Fahrten in Büsingen erhobenen und entrichteten Schwerverkehrsabgabe an Büsingen weitergegeben wird.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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(ab 01.04.2008 )
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