Berlin: (hib/VOM) Zufrieden zeigten sich die Abgeordneten am Mittwochmorgen im Finanzausschuss, nachdem die Bundesregierung einen gemeinsamen Fragenkatalog der drei Oppositionsfraktionen zu den Auswirkungen der aktuellen Entwicklung auf dem Finanzmarkt auf deutsche Banken mündlich beantwortet hatte. Anlass der Fragen war die Klage der Opposition, die Bundesregierung würde vor allem im Hinblick auf ihre Rolle im Aufsichtsrat der angeschlagenen Düsseldorfer Mittelstandsbank IKB die Auskunft verweigern. Die Regierung verwies darauf, sie habe seit Beginn der internationalen Finanzmarktkrise im vergangenen Sommer 400 Einzelanfragen aus dem Parlament beantwortet. Auch die Unionsfraktion bestätigte, dass die Bundesregierung "zeitnah" das berichtet habe, was berichtet werden konnte.
Die Regierung unterstrich, es gebe eine Reihe von Fragen und Themen, deren Beantwortung die Verschwiegenheitspflicht des Aktiengesetzes entgegenstehe. Hier hakte die FDP nach: Was die Bundesregierung im Aufsichtsrat der IKB erfahre, müsse auch das Parlament erfahren. Der Bezug auf das Aktiengesetz sei rechtlich nicht haltbar. Die Regierung räumte ein, dass es eine Auskunftspflicht gegenüber dem Haushaltsausschuss des Bundestages in "vertraulicher Sitzung" gebe. Die Sozialdemokraten sprachen von einem "umsichtigen Management" der Bundesregierung. Gegen das Aktienrecht könne sie jedoch nicht verstoßen.
Die Linke erkundigte sich, wann das Bundesfinanzministerium über die Gesamtsituation bei der SachsenLB erfahren habe. Die Regierung sagte hier eine schriftliche Antwort zu. Bündnis 90/Die Grünen zeigten sich skeptisch, ob der von der Regierung angekündigte gemeinsame Bericht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und der Deutschen Bundesbank weiterführend ist, da er zu einer "Verteidigungsschrift" werden könnte. Die Regierung entgegnete, der Bericht solle das Handeln und das Risikoprofil der auf dem US-Hypothekenmarkt engagierten Banken darstellen.
Im Übrigen erklärte sich die Regierung bereit, Anregungen der Opposition im Hinblick auf mehr Transparenz aufzunehmen. Die Zeit des Krisenmanagements gehe nun vielleicht allmählich zu Ende. Laut Steuerschätzung vom 8. Mai würden in diesem Jahr Mindereinnahmen bei der Körperschaftsteuer von 180 Millionen Euro und der Gewerbesteuer von 270 Millionen Euro aufgrund der Auswirkungen der Finanzmarktkrise erwartet. In den Jahren 2009 bis 2012 sei bei der Körperschaftsteuer mit Mindereinnahmen von 300 Millionen Euro und bei der Gewerbesteuer von 400 Millionen Euro zu rechnen. Mittelbare Wirkung werde die Krise auf die Wachstumsprognosen haben, wobei allerdings die Prognose der Bundesregierung für 2008 mindestens eintreffen werde, vielleicht aber sogar übertroffen werde. Eine Konsequenz aus der Krise sei unter anderem, dass eine Verkleinerung des Verwaltungsrates der staatseigenen KfW-Bankengruppe von derzeit 37 auf 20 oder 21 Mitglieder erwogen werde, so die Regierung.
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(ab 01.04.2008 )
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