Berlin: (hib/VOM) CDU/CSU und SPD fordern
die Bundesregierung in einem Antrag (
16/9304) auf, sich in Brüssel dafür
einzusetzen, dass die EU-Ausnahmeregelung für Beihilfen
zugunsten der kleinen und mittleren landwirtschaftlichen Getreide-
und Kartoffelbrennereien sowie der Obstgemeinschaftsbrennereien,
Abfindungsbrennereien und Stoffbesitzer (Obsterzeuger ohne eigenes
Brenngerät) nach ihrem Auslaufen Ende 2009 um weitere sieben
Jahre bis 2017 verlängert wird. Ebenso solle die EU-Kommission
ihre Erklärung aus dem Jahre 2003 bestätigen, wonach die
Auszahlung von Ausgleichsbeträgen bei einem vorzeitigen
Ausscheiden aus dem Branntweinmonopol über 2009 hinaus
zulässig bleibt. Die jetzige nationale Förderung sei
für die Brennereien nach wie vor von "existenzieller
Bedeutung". Der Bundestag wird den Antrag am heutigen Donnerstag
beschließen. Bestens bewährt hat sich nach Auffassung
der Abgeordneten der deutsche Weg der Alkoholerzeugung, also der
dezentralen Produktion in kleinen und mittleren
landwirtschaftlichen Brennereien, die mit der Landwirtschaft eine
ökonomische und ökologische Einheit bilden. Diese
Brennereien stärkten durch ihre umweltfreundliche
Kreislaufwirtschaft sowie durch die Verwertung der
Destillationsrückstände und des Düngers die
Wirtschaftskraft des landwirtschaftlichen Betriebs. Sie
unterstützten ferner die Pflege der Kulturlandschaft, vor
allem der Streuobstwiesen, und dienten damit dem gesamten
ländlichen Raum durch Wertschöpfung und die
Bereitstellung von Arbeitsplätzen - nicht nur in den
Brennereien selbst, sondern auch in den Zulieferbetrieben, etwa bei
den Apparatebauern, dem Landhandel und dem örtlichen Handwerk.
Eine vom Bundestag angeforderte und vom Bundesfinanzministerium
sowie vom Bundesernährungsministerium mit Experten der
Brennereiwirtschaft vorgenommene Prüfung einer möglichen
EU-rechtlich und verfassungsrechtlich zulässigen
Förderung habe ergeben, dass die Verlängerung der
EU-Ausnahmeregelung für das Branntweinmonopol für weitere
sieben Jahre die "beste und gesetzestechnisch am einfachsten zu
realisierende Fördermaßnahme" sei. Die Beihilfen sollten
sich dabei an den Ansätzen der mittelfristigen Finanzplanung
orientieren, heißt es weiter. Das Branntweinmonopol kostet
den Bund jährlich rund 100 Millionen Euro und dient der
Existenzsicherung der Betriebe durch die sichere Abnahme von
Alkohol zu einem kostendeckenden Entgelt. Die
Bundesmonopolverwaltung für Branntwein verarbeitet den
übernommenen Rohalkohol zu hochwertigem Neutralalkohol und
wasserfreiem Alkohol und gewährleistet dessen Absatz für
die Industrie, etwa zur Herstellung von Lebensmitteln, Spirituosen,
Arzneimitteln und Kosmetika.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
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