Berlin: (hib/BOB) Der Rechtsausschuss hat am Mittwochmorgen einstimmig ein Protokoll zum Abkommen gebilligt, wonach künftig zur Verhütung von Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung von Menschen national unabhängige Gremien einzurichten sind. Die deutsche Regierung hatte im September 2006 eine entsprechende Übereinkunft der Vereinten Nationen (UN) unterzeichnet, das der Zustimmung des Bundestages bedarf. Deshalb hat die Regierung einen Gesetzentwurf ( 16/8249) vorgelegt. Das Parlament hat den Entwurf am morgigen Donnerstag auf der Tagesordnung. In dem Abkommen ist weiterhin vorgesehen, einen internationalen Vorbeugemechanismus in Form eines Unterausschusses des UN-Antifolterausschusses einzurichten. Die UN-Mitgliedstaaten sind unter anderem gehalten, nationale Gremien einzurichten, die Besuchs- und Empfehlungsrechte erhalten müssten. Vorgesehen ist auch die Einrichtung einer Bundesstelle zur Verhütung von Folter.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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(ab 01.04.2008 )
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