Berlin: (hib/BOB) Die Bundesregierung hält an ihrem Gesetzentwurf zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheit der freiwilligen Gerichtsbarkeit ( 16/6308) fest. Teil dieser Reform ist auch eine Verlagerung einer Beschwerde beispielsweise gegen eine Anordnung von Abschiebehaft zum Bundesgerichtshof. Dies macht die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/9209) auf eine Kleine Anfrage der Grünen ( 16/9014) deutlich. Bei den Freiheitsentziehungen werde durch das neue Recht der Weg für eine bundesweit einheitliche Rechtsanwendung frei gemacht - indem die Voraussetzungen für eine Freiheitsentziehung genannt werden. Dies führe zu einer "erheblichen Steigerung der Rechtssicherheit für die Beteiligten".
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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(ab 01.04.2008 )
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