Berlin: (hib/AS) Das Wärmegesetz
(EEWärmeG) soll nicht nur für Neubauten, sondern auch
für ältere Gebäude gelten. Das fordern Bündnis
90/Die Grünen in einem Antrag (
16/9429). Danach soll die Verpflichtung zum
Einsatz erneuerbarer Energien nicht nur beim Baum von neuen
Häusern, sondern auch bei Sanierungen und beim Austausch von
Heizungsanlagen in Altbauten umgesetzt werden. Die Fraktion
möchte, dass die entsprechende gesetzliche Grundlage so
gestaltet wird, dass der Anteil von erneuerbaren Energien am
Wärmeverbrauch bis zum Jahr 2020 mindestens 25 Prozent
betragen wird. Die Umsetzung des Gesetzes soll mit Stichproben
kontrolliert werden. Bei Verstößen sollen den
Hausbesitzern Bußgelder drohen. Als erneuerbare Energien
werden die direkte Nutzung von Solarenergie, Biomasse,
Erdwärme, Windenergie sowie Abwärme definiert. Biogas und
Bioöle sollen nur dann als erneuerbare Energien anerkannt
werden, wenn sie zur Wärmeerzeugung in einer
Kraft-Wärme-Koppelungsanlage eingesetzt werden. Zur
Begründung erklären die Grünen, dass mit dem
Verzicht Altbauten in die Regelungen aufzunehmen, auf die
Einsparung von mehreren Millionen Tonnen CO2 verzichtet werde.
Damit habe es die Bundesregierung versäumt, "den schlafenden
Riesen Gebäudebestand" zu wecken, so die Grünen.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Claudia Heine,
Sandra Ketterer, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Johanna
Metz, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Annette Sach,
Bernadette Schweda, Alexander Weinlein, Siegfried F. Wolf