Berlin: (hib/MPI) Die Bundesregierung geht davon aus, dass die vom Bundesrechnungshof kritisierten Mängel bei den so genannten Ein-Euro-Jobs inzwischen eingedämmt worden sind. Seit rund neun Monaten müssten die für die Betreuung der Langzeitarbeitslosen zuständigen Arbeitsgemeinschaften aus Arbeitsagenturen und Kommunen eine Arbeitshilfe mit verbindlichen Weisungen zu den Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung beachten, schreibt die Regierung in ihrer Antwort ( 16/9545) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/9278). Nunmehr sollte eine Verbesserung der Qualität sowohl in Bezug auf die Teilnehmer vor, während und nach der Maßnahme erreicht werden, heißt es weiter. So seien fachliche Hinweise etwa zu den Kriterien Nachrangigkeit, öffentliches Interesse und Zusätzlichkeit, Wettbewerbsneutralität und zur Teilnehmerauswahl aufgenommen worden. Die Abgeordneten wollten unter anderem wissen, was die Bundesregierung plant, um zu verhindern, dass Ein-Euro-Jobs reguläre Arbeitsverhältnisse verdrängen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
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