Berlin: (hib/SKE) Um Filme als kulturelles
Erbe zu erhalten, sind ein zentrales Archiv und eine zentrale
Datenbank nötig. Darin waren sich die Experten am
Mittwochnachmittag bei einer Anhörung zum Thema Filmerbe im
Kulturausschuss einig. "Das Bundesarchiv ist die einzige
Einrichtung, die sich aktiv um die Rettung dieses Erbes
kümmert und die die besten Möglichkeiten zur
Langzeitarchivierung hat", warb Karl Griep, Leiter der Abteilung
Film des Bundesarchivs, für seine Einrichtung.
Unterstützung bekam er von seinen Kollegen "Unser Ziel ist die
vollständige Erfassung des Bestandes, deswegen sollte das
Archiv mit den besten Voraussetzungen dafür zuständig
sein. Das ist das Bundesarchiv", betonte Rainer Rother,
künstlerischer Direktor der Stiftung Deutsche Kinemathek. Die
Sachverständigen sprachen sich grundsätzlich für
eine möglichst umfangreiche Archivierung von Filmen aus, die
in deutschen Kinos gezeigt wurden. Das beträfe Spielfilme
für Erwachsene und Kinder, Trickfilme und - je nach Definition
- auch Dokumentationen. Claudia Dillmann, Direktorin des Deutschen
Filminstituts in Frankfurt, betonte: "Wenn man Kinofilme als
Grundlage nimmt, muss man auch alle Werbefilme akzeptieren." Andere
Experten sprachen sich dafür aus, lediglich 20 Prozent der
Werbefilme aufzuheben. Hintergrund der Anhörung war ein
gemeinsamer Antrag der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP und
Bündnis 90/Die Grünen (
16/8504), in dem ein besserer Schutz des
filmischen Erbes und eine nationale Filmografie gefordert
werden
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(ab 01.04.2008 )
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