Berlin: (hib/VOM) Gegen eine "Verstaatlichung" der angeschlagenen Düsseldorfer Mittelstandsbank IKB Deutsche Industriebank AG durch "Zweckentfremdung" der KfW-Bankengruppe wendet sich die FDP-Fraktion in einem Antrag ( 16/9611). Die Bundesregierung dürfe daher keine zusätzlichen Haushaltsmittel, kein Bundesvermögen, keine Bundesgarantien und kein Vermögen der KfW einsetzen, um Finanzinstitutionen wie die IKB zu retten. Vor allem dürfe sich die KfW nicht an einer Kapitalerhöhung der IKB beteiligen.
Die Abgeordneten verweisen auf die bei der Hauptversammlung der IKB im März dieses Jahres beschlossene Barkapitalerhöhung durch Ausgabe von bis zu fast 581 Millionen neuen, auf Inhaber laufenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von 2,56 Euro. Das Bareinlagevolumen der KfW würde sich auf mindestens 650 Millionen Euro belaufen, wenn die KfW ihre Bezugsrechte wahrnehmen würde, rechnet die FDP vor. Sie hält das Engagement der KfW im Zusammenhang mit Risikoabsicherung der IKB für "rechtlich fraglich und wirtschaftlich destruktiv". Eine Beteiligung der KfW an der IKB über die gegenwärtigen 45,48 Prozent hinaus würde die Risikodeckung der Einlagensicherungseinrichtungen der deutschen Finanzindustrie entlasten. "Eine weitere Zweckentfremdung der KfW muss daher nachhaltig unterbunden werden", heißt es in dem Antrag. Bei der Verwertung von Bezugsrechten im Zusammenhang mit der Kapitalerhöhung der IKB muss nach Ansicht der Fraktion der Bundesrechungshof einbezogen werden.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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(ab 01.04.2008 )
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