Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung
verfolgt das Ziel, alle Anbieter im Bereich der
Kindertagesbetreuung gleichzubehandeln, sofern sie die rechtlichen
und fachlichen Voraussetzungen dafür erfüllen. Das geht
aus der Antwort (
16/9364) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion
Die Linke (
16/9195) hervor. Mit der Gleichbehandlung, so
heißt es weiter, werde sichergestellt, dass sowohl
frei-gemeinnützige als auch privat-gewerbliche Träger
denselben Qualitätsanforderungen unterliegen und auf diese
Weise Eltern und Kindern ein Höchstmaß an Wahlfreiheit
eingeräumt werde. Da die derzeitige Quote der Inanspruchnahme
durch unter Dreijährige in Tageseinrichtungen und in
Kindertagespflege weit von einem Versorgungsniveau entfernt sei,
dass junge Familien in Deutschland bräuchten, sei eine
gemeinsame Kraftanstrengung von Bund, Ländern und Kommunen
sowie das Engagement aller nötig, die sich in diesem Bereich
engagieren wollen und die rechtlichen und fachlichen
Vorraussetzungen erfüllen.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Claudia Heine,
Sandra Ketterer, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Johanna
Metz, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Annette Sach,
Bernadette Schweda, Alexander Weinlein, Siegfried F. Wolf