Berlin: (hib/HAU) Durch die Bundespolizei wird keine gesonderte statistische Auflistung über Einzelcharter, die zur Abschiebung eingesetzt wurden, geführt. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/9269) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/9144). Da der Bundespolizei auch keine entsprechenden Angaben der Länderbehörden vorliegen würden, könne auch keine Aussage zum zeitlichen Beginn des Einsatzes von Einzelcharter getroffen werden, heißt es weiter.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
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