Berlin: (hib/BOB) Handwerksbetriebe, vor allem im Baubereich, sollen künftig die Möglichkeit erhalten, ihre Zahlungsansprüche gegenüber ihren Kunden leichter als bisher durchzusetzen. Ein entsprechender Gesetzentwurf des Bundesrates ( 16/511) wurde einstimmig am Mittwochmorgen vom Rechtsausschuss des Parlaments angenommen. Für die Betriebe sollen die kaufrechtlichen Regelungen zum Eigentumsvorbehalt künftig in veränderter Form gelten, damit der Handwerker bei Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsunwilligkeit des Bestellers sein Eigentum an eingebauten Produkten sichern kann. Die Verabschiedung des Gesetzes ist für den morgigen Donnerstag (26. Juni) vorgesehen.
Als Ergebnis einer Anhörung des Ausschusses zur Initiative der Länderkammer, wurde eine Bestimmung in der Zivilprozessordnung aus dem Entwurf herausgenommen, wonach der Besteller vorläufig an Handwerker zu zahlen hat. Im kommenden Herbst wollen sich dem Vernehmen nach die Koalitionspartner erneut über diese Bestimmung unterhalten. Vor allem die parlamentarische Opposition begrüßte die Streichung des Passus. FDP und Grüne betonten übereinstimmend, sie hätten dieser Bestimmung niemals zugestimmt.
Die CDU/CSU machte deutlich, das Problem der Durchsetzung von Zahlungsansprüchen sei ein "parlamentarischer Dauerbrenner", den "Stein der Weisen" gebe es nicht. Die Anhörung habe gezeigt, dass der Gesetzentwurf des Bundesrates allenfalls ein Zwischenschritt sein könne. Die Sozialdemokraten warnten davor, Erwartungshaltungen zu wecken, die man nicht erfüllen könne. Es sei sinnvoll, ein eigenes Bauvertragsrecht zu schaffen. Die FDP meinte, oft wisse der Handwerker nicht, welche Möglichkeit ihm das Gesetz gebe oder er habe Angst, einen Folgeauftrag zu verlieren.
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