Berlin: (hib/HAU) Die Linksfraktion fordert die Bundesregierung in einem Antrag ( 16/9654) auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der Voraussetzungen und Folgen bei Rücknahme und Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft regelt. In Fällen des Verlustes aufgrund des (Wieder-)Erwerbs einer anderen Staatsbürgerschaft, sei für bereits eingetretene Fälle eine Amnestieregelung zu treffen, "die sinngemäß eine rückwirkende Fortschreibung der bis zum 1. Januar 2000 geltenden so genannten Inlandsklausel beinhaltet". Diese Klausel sah vor, dass der (Wieder-)Erwerb einer anderen Staatsbürgerschaft bei Deutschen mit einem Inlandsaufenthalt nicht unmittelbar zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit führt. Künftig, so fordern die Abgeordneten, soll ein möglicher Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit nicht automatisch per Gesetz eintreten, sondern nur dann, wenn die Betroffenen von den Behörden auf diese Rechtsfolge hingewiesen und ihnen die Möglichkeit gegeben wurde, sich für eine der beiden Staatsangehörigkeiten zu entscheiden. Sollte es dennoch zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit kommen, müssten die Betroffenen zumindest eine Niederlassungserlaubnis erhalten, schreibt die Linksfraktion in ihrem Antrag.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
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