Berlin: (hib/MPI) Aufgrund der außerplanmäßigen Rentenanpassung 2008 wird es nach Darstellung der Bundesregierung keine finanziellen Einbußen künftiger Rentner geben. Im Übrigen stellt die Regierung in ihrer Antwort ( 16/9687) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/9404) fest, dass die Ergebnisse von Modellberechnungen zur langfristigen Entwicklung des aktuellen Rentenwerts "keine normative Festlegung dieser Werte für die Zukunft darstellen". Das Gesetz zur Rentenanpassung 2008 lege die Höhe des aktuellen Rentenwertes 2008 fest, nicht aber die Höhe der aktuellen Rentenwerte für die Folgejahre. Die Anfrage der Abgeordneten beinhaltete eine Nachfrage zu einer Antwort der Bundesregierung ( 16/8947). Die Fraktion wollte unter anderem wissen, ob die Regierung bestätigen kann, dass durch die Wiedereinsetzung des Riester-Faktors ab 2010 die Rente für alle künftigen Rentenjahrgänge gemindert wird.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
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