Berlin: (hib/HLE) Ob die Bundesregierung einen Vorbehalt gegen die von der Europäischen Union in der EU-Rückführungsrichtlinie vorgeschlagene kostenlose Prozesskostenhilfe für illegal in der EU lebende Drittstaatsangehörige eingelegt hat, will die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage ( 16/9872) wissen. Darüber hinaus erkundigen sich die Abgeordneten nach den Folgen der "erfreulichen Ankündigung der EU-Kommission, 75 Prozent der sich aus dieser kostenlosen Prozesskostenhilfe ergebenden Auslagen eines Mitgliedstaates aus dem Europäischen Rückkehrfonds kozufinanzieren". Die Fraktion will weiter erfahren, warum die Bundesregierung einen Vorbehalt gegen den Vorschlag der EU-Kommission eingelegt habe, Minderjährige und Familien mit minderjährigen Kindern nur im äußersten Falle und für die kürzestmögliche angemessene Dauer in Abschiebehaft zu nehmen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
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