Berlin: (hib/HIL) In Algerien, Botswana, Burkina Faso, Kasachstan und Usbekistan sind alle Religionsgemeinschaften registrierungs- oder genehmigungspflichtig. In Ländern wie China, Laos und Vietnam müssten sich Religionsgemeinschaften einer staatlich anerkannten Kirche unterordnen, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/10009) auf eine Große Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Sicherstellung des Menschenrechts der Religions- und Glaubensfreiheit ( 16/7902). In Dschibuti, El Salvador, Eritrea, Indonesien, Kuwait, Libyen, Paraguay, Sudan, Türkei und Uganda unterliegen nach Auskunft der Bundesregierung nur die nicht anerkannten religiösen Minderheiten einer Registrierungspflicht.
In Brunei, auf den Komoren, in Mauretanien, Oman, Saudi Arabien und Sudan sei ein Religionswechsel oder Austritt (Apostasie) strafrechtlich verboten. "In Jemen ist das Verbot der Apostasie sogar in der Verfassung verankert", schreibt die Bundesregierung. Allerdings seien in Sudan nach Erkenntnissen der Bundesregierung "in der jüngeren Vergangenheit keine Todesurteile wegen Apostasie verhängt worden". Die letzten bekannten Fälle von Hinrichtungen wegen Apostasie habe es in Jemen im Jahr 2000 und in Saudi Arabien im Jahr 1992 gegeben.
Grundsätzlich, so die Bundesregierung, sei das Eintreten für Religionsfreiheit als universales Menschenrecht und für religiöse Toleranz weltweit fester Bestandteil der Menschenrechtspolitik der Bundesregierung und ihrer Partner in der EU. Das Recht auf Religionsfreiheit gelte für Anhänger jeden Glaubens. Deshalb setzt sich die Bundesregierung nach eigener Aussage "generell und ohne Bevorzugung bestimmter Religionen für die Gewährleistung und den Schutz des individuellen Rechts auf Religionsfreiheit sowie den Schutz religiöser Minderheiten ein". Dies gelte sowohl für bilaterale politische Dialoge als auch für die Menschenrechtsdialoge und -konsultationen. Außerdem setzte sich Deutschland für den Schutz der Menschenrechte in den Vereinten Nationen, der OSZE und im Europarat ein. Die Arbeit der Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen zur Religions- und Glaubensfreiheit, Asma Jahangir, unterstütze die Bundesregierung sowohl politisch, vor allem in den Menschenrechtsgremien der UN, als auch finanziell.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Claudia Heine,
Sandra Ketterer, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Johanna
Metz, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Annette Sach,
Bernadette Schweda, Alexander Weinlein, Siegfried F. Wolf