Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung geht davon aus, dass russische Renten von jüdischen Zuwanderern mit den Leistungen der deutschen Sozialhilfe verrechnet werden. Das hob sie in ihrer Antwort ( 16/10079) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/10021) hervor. Das beträfe auch jene Renten, die die Kontingentflüchtlinge in Anerkennung ihrer NS-Verfolgung vom russischen Staat erhalten würden. Das Zwölfte Sozialgesetzbuch sehe Ausnahmeregelungen nur vor, wenn es sich um Leistungen nach deutschem Entschädigungsrecht handelt, schreibt die Regierung. Sie verwies jedoch auf den im SGB XII enthaltenen Grundsatz "Sozialhilfe nach der Besonderheit des Einzelfalls", nach dem sich Art und Maß der Leistungen nach dem Einzelfall zu richten hätten. "Der Sozialhilfeträger hat deshalb die in der Person liegenden Besonderheiten von Leistungsberechtigten zu prüfen."
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte zu dieser Problematik ebenfalls eine Kleine Anfrage ( 16/9738) gestellt, die die Bundesregierung im Juli beantwortete ( 16/9950).
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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(ab 01.04.2008 )
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