Berlin: (hib/KTK) Die Bundesregierung begrüßt grundsätzlich die Mitteilung der Europäischen Kommission über eine europäische Kulturagenda im Zeichen der Globalisierung, die bereits am 10. Mai 2007 veröffentlicht wurde. Gleichzeitig betont sie, dass kulturpolitische Maßnahmen der EU gemäß des Subsidiaritätsprinzips und "im Einklang mit Artikel 151 EGV die Kulturpolitik der Mitgliedstaaten nur unterstützen, ergänzen und einen Beitrag zur Entfaltung der Kulturen der Mitgliedstaaten leisten dürfen". Das geht aus ihrer Antwort ( 16/9574) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ( 16/9386) hervor.
Die Regierung habe in Absprache mit den Ländern darauf hingewirkt, dass im Bereich der europäischen Kulturpolitik die sogenannte "offene Kooperationsmethode" zum Einsatz kommt, heißt es weiter. Das bedeute, dass die Teilnahme an sämtlichen Verfahren im Rahmen der offenen Koordinierungsmethode (OKM) "ausdrücklich dem Prinzip der Freiwilligkeit unterliegt". Dadurch werde sichergestellt, dass der Rat der Europäischen Union "weiterhin das zentrale Entscheidungsgremium" bei inhaltlichen Beschlüssen im Bereich der europäischen Kulturpolitik bleibt. "Neue Bürokratielasten" gegenüber den Mitgliedstaaten wie "verbindliche Berichtspflichten" würden nicht eingeführt, schreibt die Regierung. Über die Arbeit der Arbeitsgruppen, die sich mit der Umsetzung des Arbeitsplans des Rates im Kulturbereich 2008 bis 2010 beschäftigen, wird sie dem Ausschuss für Kultur und Medien regelmäßig berichten.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
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