Berlin: (hib/MIK) Die Grenzwerte des Bundes-Emissionsschutzgesetzes für den Strahlenschutz von drahtlosen Kommunikationstechnologien beruhen auf "gut dokumentierten Wirkungen" elektromagnetischer Felder auf die menschliche Gesundheit. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/10085) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/10019). Bei der Grenzwertsetzung sei die interindividuelle Streuung berücksichtigt und ein Sicherheitsabstand zu gut reproduzierbaren Schwellenwirkungen eingehalten worden. Dieses Verfahren entspreche der international und national anerkannten Vorgehensweise. Zum Schutz der Bevölkerung seien die Grenzwerte "weit" unterhalb der identifizierten Schwellen festgelegt worden, so die Regierung. Wissenschaftliche Nachweise, dass die geltenden Grenzwerte die Bevölkerung von derzeit bekannten Gesundheitsgefahren nicht ausreichend schützten, würden der Bundesregierung nicht vorliegen. Auch der Abschluss des Deutschen Mobilfunk Forschungsprogramms (DMF) habe ergeben, dass die Grenzwerte ausreichend seien. Deshalb halte die Bundregierung weiterhin an den bestehenden Grenzwerten fest.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
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