Berlin: (hib/CHE) Das BAföG-Gesetz in seiner derzeitigen Form wird den Umstrukturierungen der Hochschullandschaft im Zuge des Bologna-Prozesses gerecht. Für eine Änderung des BAföG-Gesetzes sieht die Bundesregierung deshalb zurzeit keinen Anlass, wie sie in ihrer Antwort ( 16/10087) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/10014) betont. Bereits im 19. Gesetz zur Änderung des BAföG vom 25. Juni 1998 sei die Grundlage zur Förderung von Masterstudiengängen geschaffen und ein "wichtiger Schritt zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Bildungsraums" getan worden, schreibt die Regierung.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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(ab 01.04.2008 )
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