Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung hat noch keine Zahlen über Anfragen von Bürgern bei Behörden auf Grund des am 1. Mai dieses Jahres in Kraft getretenen Verbraucherinformationsgesetzes erhoben. Die geht aus der Antwort ( 16/10132) der Regierung auf eine Kleine Anfrage ( 16/10088) der FDP-Fraktion hervor. Auskünfte in größerem Umfang würden nach aller Erfahrung erst dann verlangt werden, wenn die Bürger verunsichert seien, etwa im Fall akuter gesundheitlicher Risiken durch Lebensmittel. Außerdem werde davon ausgegangen, dass das Gros der Anfragen an Länder- und nicht an Bundesbehörden gestellt werde. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz habe Vertreter der zuständigen Länderbehörden für den 15. Oktober zu einem ersten Erfahrungsaustausch über die bisherige Anwendung des Verbraucherinformationsgesetzes eingeladen, teilt die Regierung weiter mit.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
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