Berlin: (hib/MPI) Der Familienausschuss beschäftigt sich am Dienstag, 16. September, in einer öffentlichen Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes ( 16/9415). Union und SPD wollen erreichen, dass eine Änderung des Elterngeldantrages künftig ein Mal ohne Angabe von Gründen vorgenommen werden kann. Dies war bislang nur in besonderen Härtefällen, etwa einer schweren Erkrankung, möglich. Als Mindestbezugszeit des Elterngeldes sollen zwei Monate festgelegt werden. Ferner sollen Großeltern leichter bei ihren Arbeitgebern Elternzeit geltend machen können, um ihre Enkelkinder zu betreuen. Damit soll die Unterstützung minderjähriger Eltern sowie junger volljähriger Eltern in Ausbildung verbessert werden.
Die Anhörung findet von 15 bis 16.30 Uhr im Saal 2.200 im Paul-Löbe-Haus statt. Als Experten geladen sind Professor Benjamin Benz von der Evangelischen Fachhochschule Freiburg, Jutta Dehoff-Zuch vom Vorstand des Deutschen Gründerinnen Forums und Christine Fuchsloch vom Deutschen Juristinnenbund. Als weitere Sachverständige sollen die familienpolitische Referentin des Paritätischen Gesamtverbandes, Marion von zur Gathen, die Geschäftsführerin des Zukunftsforums Familie, Barbara König, Jochen Kluve vom Rheinisch-Westfälischen Institut für Wirtschaftsforschung Essen sowie Uwe Lübking vom Deutschen Städte- und Gemeindebund gehört werden.
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