Berlin: (hib/MPI) Die Weitergabe von Patientendaten einer Krankenkasse an eine private Firma thematisiert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage ( 16/10204). Sie bezieht sich auf ein Modellbetreuungsprogramm der Deutschen Angestellten-Krankenkasse (DAK) in Bayern und Baden-Württemberg, das sich unter dem Titel "Besser leben" an chronisch Kranke richte. Dazu habe die DAK einen Vertrag mit dem Gesundheitsdienstleister "Healthways" abgeschlossen. Von dieser Firma beschäftigte examinierte Krankenpflegkräfte würden, so die die Grünen, regelmäßig bei Versicherten anrufen, die an Atemwegsleiden, Diabetes, Herzinsuffizienz und koronarer Herzerkrankung leiden, und berieten diese in Fragen der gesundheitsbezogenen Lebensführung. Weiter heißt es, der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar bemängele, dass im Rahmen dieser Kooperation die DAK auch vertrauliche Patienteninformationen an die Firma weitergegeben habe.
Die Grünen wollen nun wissen, auf welcher Rechtsgrundlage das Programm erfolge, und ob die DAK das Bundesversicherungsamt als zuständige Aufsichtsbehörde eingeschaltet habe. Ferner fragen die Abgeordneten, von wie vielen Versicherten die DAK Datensätze an die Firma "Healthways" übermittelt habe, und welche Auffassung die Bundesregierung zu dem Programm vertritt.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
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