Berlin: (hib/MIK) Das Bundesinnenministerium (BMI) soll alle Mietzahlungen der Bundespolizei für Diensträume an Bahnhöfen "unter Vorbehalt" stellen und für alle Kostenmietverträge die Überprüfung der Selbstkosten veranlassen. Dies beschloss der Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) am Freitagmorgen einstimmig. Weiter soll das BMI alle Zahlungen einstellen oder zumindest kürzen, wenn die Deutsche Bahn AG (DB AG) die Berechnungsunterlagen verweigert.
Grundlage der Entscheidung war ein Bericht des Bundesrechnungshofes (BRH), nach dem die Bundespolizei für ihre Diensträume an Bahnhöfen zu viel Miete zahlt. Über einen Zeitraum von zehn Jahren habe dies vermeidbare Mehrausgaben für den Bund von rund 20 Millionen Euro verursacht. Daraufhin hatte der BRH das BMI aufgefordert, alle Verträge und Vereinbarungen soweit möglich umgehend zu kündigen und bei den Kostenmietverträgen etwaige Überzahlungen zurückzufordern. Dies ist laut BRH bisher noch nicht geschehen. Das Ministerium begründet dies damit, dass die Kündigung der bestehenden Verträge nicht sinnvoll erscheine, da unter Beachtung der laufenden Verhandlungen mit der DB AG ohnehin eine Neufassung der Rahmenvereinbarung beabsichtigt sei. Außerdem hätten mehr als die Hälfte der Kostenmietverträge nicht geprüft werden können, da die Deutsche Bahn die Akteneinsicht verweigere. Auf Befragen der Abgeordneten konnten die Vertreter des Innenministeriums nicht mitteilen, auf welcher Rechtsgrundlage dies geschehe.
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