Berlin: (hib/BOB) Zum Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik in den auswärtigen Beziehungen ( 16/10037) wird der Menschenrechtsausschuss am 8. Oktober eine öffentliche Anhörung veranstalten. In dem Bericht ist unter anderem davon die Rede, es gebe einen weltweiten Trend zur Abschaffung der Todesstrafe. Die Todesstrafe seiweder ethisch noch
rechtspolitisch zu rechtfertigen, heißt es in der Unterrichtung. Die Todesstrafe habe keine abschreckende Wirkung und versage daher als Mittel der Verbrechensbekämpfung. Unter Berufung auf eine weltweite Statistik von amnesty international teilt die Regierung weiter mit, dass im Jahr 2006 mindestens 1.591 Menschen in 25 Staaten hingerichtet worden seien. 3.861 Menschen in 55 Ländern seien zum Tode verurteilt worden. Immer mehr Staaten würden völkerrechtlich verbindliche Verträge gegen die Todesstrafe unterzeichnen. Zu den Ländern, in denen nach wie vor die Todesstrafe vollstreckt wird, gehört der Iran, dem die Regierung eine verschlechterte Menschenrechtslage bescheinigt.
Zu der Anhörung sind als Sachverständige sind eingeladen Günter Burkhardt (Pro Asyl), Ute Hausmann (Internationale Menschenrechtsorganisation für das Recht sich zu ernähren), Marianne Heuwagen (Human Rights Watch), Michael Krennerich (Nürnberger Menschenrechtszentrum), Barbara Lochbihler (amnesty international), Frauke Seidensticker (Deutsches Institut für Menschenrechte) und Elisabeth Strohscheidt (Misereor). Das Hearing beginnt um 14 Uhr im Jakob-Kaiser-Haus, Saal 1.228.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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(ab 01.04.2008 )
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