Berlin: (hib/VOM) Die Überprüfung von Steuererklärungen, die über das so genannte Elster-Verfahren auf elektronischem Wege an die Finanzämter gehen, hat die FDP-Fraktion zum Gegenstand einer Kleinen Anfrage ( 16/10365) gemacht. Die Abgeordneten verweisen darauf, dass die Betriebsprüfungsstatistik des Bundesfinanzministeriums für Juni 2008 eine Prüfdichte von 1,1 Prozent bei Kleinstunternehmern mit einem Gewinn von bis zu 32.000 Euro aufweise. Die Fraktion schätzt, dass die Prüfdichte für Elster-Steuererklärungen nicht wesentlich darüber liegt. Die Regierung soll sagen, wie viele Privatpersonen und Unternehmen ihre Steuererklärung seit 2005 im Elster-Verfahren abgegeben haben und wie hoch der Anteil der Unternehmensangaben ist, die von den Finanzämtern nachgeprüft wurden. Auch die Überprüfung von Werbungskosten, die Privatpersonen in ihren Elster-Steuererklärungen geltend gemacht haben, interessiert die Fraktion. Darüber hinaus erkundigt sich die FDP, wie sich seit Einführung des Elster-Verfahrens die dabei erzielten Steuereinnahmen entwickelten und wie wahrscheinlich es aus Sicht der Regierung ist, bei einer Prüfung von Elster-Steuererklärungen falsch geltend gemachte Werbungskosten zu entdecken.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
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