Berlin: (hib/BOB) Die im VW-Gesetz vorgesehene Berechtigung für die Bundesrepublik Deutschland und das Land Niedersachsen, je zwei Mitglieder in den Aufsichtsrat entsenden zu dürfen, soll aufgehoben werden. Gleiches gilt für die Stimmrechtsbeschränkung eines Aktionärs auf 20 Prozent. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 16/10389) vor. Er ist die Folge aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes. Es hatte im Oktober vorigen Jahres entschieden, dass die Beibehaltung dieser Vorschriften eine Beschränkung des freien Kapitalverkehrs sei. Wie aus dem Gesetzentwurf weiter hervorgeht, hat der Bundesrat keine Einwendungen erhoben.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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(ab 01.04.2008 )
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