Berlin: (hib/MPI) Die Grünen-Fraktion will mit einer Änderung des Arbeitsschutzgesetzes ein umfassendes, bundeseinheitliches Rauchverbot durchsetzen. Eine solche Regelung habe dann auch Auswirkungen auf gastronomische Einrichtungen, soweit diese nicht ausschließlich von den Inhabern sowie deren Familienangehörigen betrieben werden, schreiben die Abgeordneten in ihrem Gesetzentwurf ( 16/10337). Die Grünen verfolgen die Absicht, in das Arbeitsschutzgesetz folgenden Passus einzufügen: "In umschlossenen Räumen von Arbeitsstätten ist das Rauchen verboten."
Ziel sei es, so die Grünen, alle Arbeitnehmer vor dem zwangsweisen Passivrauchen und den damit einhergehenden Schädigungen zu schützen. Bei dieser Gefährdung anderer fänden die Freiheit und das Selbstbestimmungsrecht der Rauchenden ihre Grenze. Weiter heißt es, nach dem Grundgesetz könne der Bund den Arbeitsschutz für alle abhängig Beschäftigten regeln. Diese Kompetenz erstrecke sich auch auf Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
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