Berlin: (hib/HLE) Nach dem von der Bundesregierung geplanten Gesetzentwurf für ein Bundesmeldegesetz fragt die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage ( 16/10372). Die Regierung soll angeben, warum sie den bereits für das Frühjahr 2008 angekündigten Gesetzentwurf bis heute noch nicht vorgelegt hat und ob sie weiterhin die Ansicht vertritt, dass bei einfachen Melderegisterauskünften kein besonderes Schutzinteresse des Betroffenen besteht. Außerdem will die FDP wissen, wie die Regierung zu dem Vorschlag steht, dass Meldedaten nur dann weitergegeben dürfen, wenn der Betroffene ausdrücklich eingewilligt hat. Die Fraktion fragt, wie sichergestellt werden kann, dass Adresshändler, Auskunfteien und Inkassodienste einfache Melderegisterauskünfte nur für den vom Auftraggeber genannten Zweck nutzen und die Daten nicht in eigenen Datenbanken speichern. Die Regierung soll mitteilen, wie viele gewerbliche Auskunftsersuchen es gegeben habe und wie hoch das Gebührenaufkommen der Kommunen für Melderegisterauskünfte gewesen sei.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
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